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VGH Hessen, 05.11.1993 - 14 TH 2545/92 |
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§ 1 Abs 1 AbfG, § 11 Abs 1 Abf/AltLastG HE
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- BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 11.92
Ist Bauschutt Abfall?
Auszug aus VGH Hessen, 05.11.1993 - 14 TH 2545/92
Auslegung des objektiven Abfallbegriffs auf der Grundlage des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 1993 - 7 C 11/92 - (DVBl 1993, 1139) in einem Fall PCB-haltigen Aussiebematerials.Bei dem Aussiebmaterial handelt es sich um Sachen dieser Art. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Abfalleigenschaft an zwei Voraussetzungen geknüpft: Die Sachen müssen zunächst in ihrem konkreten Zustand das Wohl der Allgemeinheit, insbesondere die in § 2 Abs. 1 Satz 2 AbfG genannten Schutzgüter gefährden; außerdem muß die Gefährdung nur durch eine geordnete, d. h. nach Maßgabe der Vorschriften des Abfallgesetzes durchzuführende Entsorgung behoben werden können (so zuletzt: BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - 7 C 11.92 -, DVBl. 1993, 1139).
Die öffentliche Abfallentsorgung ist nämlich immer dann geboten, wenn die Aufbewahrung der betroffenen Sache und ihre künftige Verwendung oder Verwertung nach Art oder Verfahren auf Grund allgemeiner Erfahrungen und wissenschaftlicher Erkenntnisse typischerweise zu einer Gemeinwohlgefährdung, insbesondere zu Umweltgefahren führen (BVerwG, DVBl. 1993, 1139, 1140).